Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Wir reichen Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Beachten Sie die 2 wöchige Rechtsmittelfrist, sodass nach Zustellung des Strafbefehls zeitnah, wenn nicht unverzüglich zu handeln ist!
Ersteinschätzung am Tel. oder via Videokonferenz - E-Mail reicht und wir senden Ihnen einen Link zur Videokonferenz zu. Bei drohendem Fristablauf wird spätestens am Folgetag nach vorherigem Kontakt Rechtsmittel eingelegt!
Wir legen für Sie nach Bevollmächtigung Rechtsmittel ein, sodass hier kein Fristablauf eintritt und beantragen Akteneinsicht,
zur genauen Kenntnis vom Vorwurf.
- nur so ist eine zielführende Verteidigung zu realisieren -
Nutzen Sie zur Datenübermittlung unser Formular unten!
Dank unserer Plattform können wir schnell nach Bevollmächtigung Rechtsmittel gegen den Strafbefehl einlegen.
Unser Supportteam gewährleistet reibungslose Abläufe, sodass Sie den Rücken frei haben.
Wir beantragen mit der Einspruchseinlegung Akteneinsicht, sodass Sie nach Übermittlung der Akte den genauen Vorwurf, da Ihnen zur Last gelegte Verhalten kennen.
Nach Akteneinsicht beraten wir Sie hinsichtlich einer geeigneten Verteidigungsstrategie und vertreten Sie in diesem Verfahren.
Die Kosten unserer Beauftragung berechnen sich nach dem RVG. Hier wird nach entsprechenden Tatbeständen abgerechnet.
Das RVG stellt dabei die Mindestbeträge dar, die Ihnen für die Vertretung in Rechnung gestellt werden dürfen.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Melden Sie sich telefonisch unter
08036 3014563
oder Sie senden uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen